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Ehrenamtliche Mitarbeit im AJSD

Was ist ehrenamtliche Mitarbeit im Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen?


Ihre Mitarbeit ist ein aktiver Beitrag zur Wiedereingliederung straffälliger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Gesellschaft.

Im Unterschied zur Tätigkeit als ehrenamtliche Bewährungshelferin oder ehrenamtlicher Bewährungshelfer unterstützen Sie die hauptamtlichen Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter in der Betreuung straffällig gewordener Menschen, ohne dabei fallverantwortlich gegenüber dem Aufsicht führenden Gericht zu sein. Ihre Mitarbeit beschränkt sich damit auch nicht allein auf das Aufgabenfeld der Bewährungshilfe, sondern ermöglicht Ihren Einsatz für alle Klientinnen und Klienten des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen (AJSD).

Ihre Unterstützung der Arbeit der Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter kann vielfältig und sehr unterschiedlich gestaltet werden. Das ist abhängig von Ihrer Lebens- und Berufserfahrung, von Ihren Stärken und Fähigkeiten, von Ihren Kenntnissen und Ihren Interessen. Wir verstehen Ihre ehrenamtliche Mitarbeit als ein zusätzliches Angebot für unsere Klientinnen und Klienten. Sie sollten Interesse für Menschen in besonderen Lebenslagen mitbringen und die Überzeugung, dass Ihre Unterstützung in kleinen Schritten dazu beitragen kann, straffälliges Verhalten zu reduzieren oder sogar weitere Straftaten zu verhindern.

Ehrenamtliche Mitarbeit im AJSD Bildrechte: AJSD

Dauer und Umfang Ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit

In welchem Umfang und wie lange Sie im AJSD ehrenamtlich mitarbeiten wollen, entscheiden Sie auf der Grundlage Ihrer zeitlichen Möglichkeiten. Ihre Mitarbeit können Sie jederzeit beenden.

Ihre Einsatzmöglichkeiten können einerseits eine längerfristige kontinuierliche lebenspraktische Begleitung einer Klientin oder eines Klienten über die gesamte mehrjährige Bewährungszeit sein. Andererseits kann es ebenso ein eher kurzfristiger Auftrag sein, zum Beispiel die Begleitung einer Klientin oder eines Klienten bei der Wohnungssuche oder der Erledigung von Behördenangelegenheiten. Es kann außerdem die Mitarbeit im Rahmen einer Gruppenarbeit bedeuten oder die Mitwirkung bei der Umsetzung anderer Projekte. Die Entscheidung über Ihren konkreten Einsatz erarbeiten wir gemeinsam.


Was können Sie von uns erwarten?

Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den hauptamtlichen Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeitern. Sie werden kontinuierliche Beratung und Begleitung gemeinsam mit anderen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten. Wir ermöglichen Ihnen darüber hinaus einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch. Neben der Beratung und Abstimmung mit der zuständigen hauptamtlichen Justizsoziarbeiterin oder dem Justizsozialarbeiter im Einzelfall können Sie außerdem die internen Supervisionsangebote des AJSD in Anspruch nehmen.

Um Ihnen keine unnötigen zusätzlichen Kosten zu verursachen, stehen Ihnen die Büros des AJSD für Telefonate, Faxe, Kopierarbeiten etc. sowie die Postwege zur Verfügung. Sie erhalten darüber hinaus für Ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 25 Euro pro Monat sowie eine zusätzliche Entschädigung für notwendige Fahrtkosten in Höhe von 10 Euro.

Sollten wir Ihr Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit im AJSD geweckt haben, nehmen Sie bitte Kontakt zur jeweils zuständigen Bezirksleitung auf:

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Ehrenamtliche Mitarbeit im AJSD

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