Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

Unsere Aufgaben

Mit uns den richtigen Weg gehen


Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) beschreibt bereits mit seiner Bezeichnung die wesentlichen Merkmale seiner Identität. Er leistet ambulante Sozialarbeit in den Bereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe sowie Täter-Opfer-Ausgleich und ist Teil der Niedersächsischen Justiz.

Lenkung und fachliche Steuerung des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen erfolgen durch die Leitende Abteilung beim Oberlandesgericht Oldenburg in Kooperation mit 11 Bezirksleitungen in Niedersachsen.

Neben den fachlichen Schwerpunkten wie das Risikomanagement, die Sexualstraftäterbetreuung, die Jugendbewährungshilfe und der Täter-Opfer-Ausgleich wird auch die ehrenamtliche Mitarbeit an zentraler Stelle konzipiert, durchgeführt und fortentwickelt.

Ehrenamtliche Mitarbeit ist ein unterstützendes Element für den AJSD in der Betreuung der Klientinnen und Klienten. Sie ist ein wichtiges Bindeglied zur Gesellschaft. Ehrenamtliche Mitarbeit ersetzt keine professionelle Sozialarbeit, sondern nutzt eigene Kompetenzen und erweitert damit das Angebot des AJSD.



Bewährungshilfe

Bewährungshilfe ist eine Form ambulanter Straffälligenhilfe, bei der der Staat Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen übernimmt. Die Aufgaben der Bewährungshilfe werden haupt- oder ehrenamtlich ausgeübt. Zu den Aufgaben der Bewährungshilfe gehören einerseits Beratung und Betreuung der Straffälligen in allen die Resozialisierung betreffenden Fragestellungen und Problemfeldern; andererseits aber auch Überwachung und Kontrolle der gerichtlich erteilten Auflagen und Weisungen.
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Jugendbewährungshilfe

Eine besondere Zielgruppe der Bewährungshilfe sind jugendliche und heranwachsende Straftäterinnen und Straftäter. Neben den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts gelten hier die besonderen Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes, das den Erziehungsgedanken besonders in den Vordergrund rückt.

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Führungsaufsicht

Führungsaufsicht ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung, tritt kraft Gesetzes ein und wird bei Entlassung von Straftäterinnen und Straftätern aus dem Straf- oder dem Maßregelvollzug gerichtlich angeordnet. Bei bestimmten Straftaten kann das Gericht zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten die Führungsaufsicht anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass die Täterin oder der Täter weitere Straftaten begehen wird.
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Gerichtshilfe

In der Gerichtshilfe werden im Rahmen von gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren Daten zur Persönlichkeit, zur Lebenssituation und zum sozialen Umfeld von Tatverdächtigen und Verurteilten ermittelt. Damit leistet Gerichtshilfe einen wertvollen Beitrag zu sachgerechten Entscheidungen im Straf- und Vollstreckungsverfahren. Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Vermittlung und Überwachung gemeinnütziger Arbeit, insbesondere zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen.
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Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Verfahren zur Außergerichtlichen Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung. Er basiert darauf, Konflikte, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen, unmittelbar mit den Beteiligten zu bearbeiten. Tätern und Opfern wird gleichermaßen die Gelegenheit gegeben, Konflikte zu klären und Schäden auszugleichen.
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Tatfolgenausgleich im AJSD

Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) bietet inhaftierten Beteiligten, die für ihre Tat(en) bereits verurteilt wurden und sich in Strafhaft befinden, die Möglichkeit eines Tatfolgenausgleiches an.

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